Sie haben Fragen zur Tätigkeit als Zusteller? Die häufigsten Fragestellungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich verteilen kann?

Das Mindestalter für die Zustellung der Tageszeitung ist 18 Jahre. Bei der Zustellung der Nachrichtenblätter beträgt das Mindestalter 13 Jahre, wobei die Erziehungsberechtigten bei unter 18-jähirgen dem Vertragsabschluss zustimmen müssen. Für diesen sind ein Girokonto, die Lohnsteuerkarte vom Einwohnermeldeamt und eine Kopie vom Ausweis notwendig. Bei Nicht-EU-Bürgern benötigen wir außerdem eine Kopie vom unbefristeten Aufenthaltstitel oder von der Arbeitserlaubnis.

Gibt es eine Einarbeitung?

Vor dem ersten Verteilgang erhalten Sie einen Gebietsplan, den Ihnen Ihr Gebietsleiter selbstverständlich erläutert. Ebenfalls erhalten Sie unsere Zustellrichtlinien, auch diese werden ausführlich besprochen. Beim Zustellen der Tageszeitung empfehlen wir vor der ersten offiziellen Verteilung eine Einarbeitung vom bisherigen Träger, d.h. Sie begleiten den bisherigen Zusteller bei der Verteilung und erhalten somit wichtige Informationen über Zustellroute und Besonderheiten.

Wer ist während der Tätigkeit mein Ansprechpartner?

Jeder Zusteller hat einen Gebietsleiter als Ansprechpartner. Zusätzlich ist bei Fehlmengen der Nachlieferungsfahrer erreichbar. Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 Uhr und 16:00 und Freitag bis 15:00 Uhr stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Was mache ich, falls ich krank werde oder in den Urlaub fahre und ich nicht verteilen kann?

Am besten ist es, wenn jemand aus dem Freundes-/Bekanntenkreis die Vertretung während der Fehlzeit übernimmt. Darüber muss der zuständige Gebietsleiter vorab informiert werden, man nennt ihm Name, Anschrift und Erreichbarkeit des Vertreters. Sollte kein Vertreter zur Verfügung stehen, so ist der Gebietsleiter rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Urlaubsbeginn, zu informieren. Ein Krankheitsfall muss umgehend gemeldet werden.

Zustellung

Bis wann werden die Tageszeitungen bei mir angeliefert?

Die Tageszeitung wird in der Regel zwischen 1:00 Uhr und 4:00 Uhr angeliefert

Wann muss verteilt werden?

Die Tageszeitung muss am Erscheinungstag bis spätestens 6 Uhr morgens zugestellt sein. Die Nachrichtenblätter müssen am Erscheinungstag bis spätestens 18 Uhr verteilt sein.

Wie muss zugestellt werden?

Für die Verteilung der Tageszeitung und teilweise der Nachrichtenblätter erhalten Sie eine Liste mit allen Abonnenten, die zu beliefern sind. Bei der Verteilung der restlichen Nachrichtenblätter muss in jeden Briefkasten (Zeitungsrohr) in dem zugewiesenen Gebiet ein Nachrichtenblatt möglichst vollständig eingesteckt werden.

Mit welchen Hilfsmitteln kann ich am besten zustellen?

Wir empfehlen zur Zustellung einen Zustellwagen für die Verteilung zu Fuß und Satteltaschen für die Zustellung per Fahrrad. Beides erhalten Sie über Ihren Gebietsleiter.

Was mache ich, falls der Briefkasten im Haus ist?

Bei der frühmorgendlichen Zustellung der Tageszeitung legen Sie diese möglichst wettergeschützt ab und informieren Ihren Gebietsleiter, damit ein geeigneter Ablageplatz mit dem Abonnenten abgestimmt werden kann. Bei der Zustellung der Nachrichtenblätter einfach klingeln und freundlich fragen, ob die Tür geöffnet werden kann. Die Printprodukte dürfen auf keinen Fall einfach vor dem Hauseingang abgelegt werden – es sei denn, dies wird von den Bewohnern oder der Hausverwaltung ausdrücklich so gewünscht.

Bezirk und Stückzahl

Wie lange dauert eine Verteilung?

Das ist abhängig von der Größe und Beschaffenheit des Gebiets.

In meinem Verteilgebiet benötige ich mehr/weniger Wochenjournale. Was mache ich?

Sollten mehr oder weniger Nachrichtenblätter benötigt werden, dann ist der zuständige Gebietsleiter zu informieren. Wichtig ist, dass Veränderungen genau begründet werden, z.B. wegen weiterer Bebauung oder zusätzlichen Werbeverboten. Falls Nachrichtenblätter nach der Zustellung in Ihrem Verteilbezirk übrig bleiben, überprüfen Sie nochmal Ihre Verteilung. Sind Sie sicher, dass Sie korrekt zugestellt haben? Haben Sie möglicherweise Anbauten oder Hinterhäuser übersehen? Wenn sorgfältig zugestellt wurde und trotzdem Nachrichtenblätter übrig bleiben, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit Ihrem Gebietsleiter, um unnötige Entsorgungen zu vermeiden.

Arbeitssicherheit und gesetzliche Grundlagen

Wie stelle ich sicher zu?

Bitte achten Sie bei Ihrer Arbeit auf verschiedene Sicherheitsrichtlinien:

  • Tragen Sie dem Wetter angepasste Kleidung, um z.B. Unterkühlungen zu vermeiden.
  • Wählen Sie helle bzw. reflektierende Kleidung, damit Sie von allen Verkehrsteilnehmern schnell erkannt werden.
  • Feste Schuhe mit einer flachen und griffigen Sohle sind für Sie als Zusteller ein äußerst wichtiges Arbeitsmittel.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad unbedingt verkehrssicher ist (funktionierende Bremsen und Lichtanlage, ausreichender Reifendruck…) und tragen Sie einen Helm!
  • Beim Fahrrad oder Anhänger ist zu beachten, dass diese nicht überladen werden. Unfallgefahr durch Lenker-, Rahmen- und Achsbruch!
  • In den Wintermonaten sind die Nachrichtenblätter möglichst früh am Nachmittag auszutragen, damit eine Zustellung in der Dämmerung bzw. Dunkelheit vermieden wird.
  • Beachten Sie stets die Straßenverkehrsordnung. Benutzen Sie Ampelanlagen und Zebrastreifen zur Überquerung von Straßen!
  • Bei freilaufenden Hunden ist eine unnötige Gefahrensituation unbedingt zu vermeiden. Dieses Haus wird nicht beliefert, falls der Briefkasten nicht am Zaun angebracht ist.
  • Benutzen Sie bei Treppen immer den Handlauf!
  • Seien Sie besonders bei Schnee- und Glatteissituationen vorsichtig!
  • Lassen Sie sich nicht von Ihrem Smartphone oder Handy während der Verteilung ablenken!
Bin ich während des Zustellgangs unfallversichert?

Ja, jeder Zusteller ist bei uns über die Berufsgenossenschaft versichert. Falls doch einmal etwas passieren sollte, bitte umgehend Ihren Hausarzt aufsuchen und Ihrem Gebietsleiter verständigen!

Welche Gesetze sind für mich wichtig?

Wir legen großen Wert auf eine gesetzeskonforme Zustellung. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle für Ihre Tätigkeit wichtigen Gesetzestexte einzusehen. Bitte beachten Sie die folgenden Texte bei der Verteilung von Zustellprodukten.

Arbeitsschutzgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz

Arbeitszeitgesetz

Abrechnung und Verdienst

Was kann ich verdienen?

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. Gebietsgröße, Struktur der Bebauung, Beschaffenheit des Gebiets usw. Eine individuelle Berechnung kann der Gebietsleiter vornehmen.

Wann erhalte ich meinen Lohn?

Die Lohnabrechnung wird monatlich erstellt und die Vergütung bis spätestens 11. des Folgemonats überwiesen. Um Ihren Lohn ordnungsgemäß auszahlen zu können, benötigen wir:

  • Den unterschriebenen Vertrag
  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Personalbogen
  • Ihre Steueridentifikationsnummer (die Sie zwingend auf Ihrem Personalbogen angeben müssen) für die elektronische Lohnsteuerkarte
  • Eine Kopie der Arbeitserlaubnis oder des Aufenthaltstitels (bei Nicht-EU-Bürgern)

Reklamation

Wie gehe ich mit Reklamationen um?

Viele Reklamationen lassen sich im Vorfeld vermeiden. Prüfen Sie schon bei der Anlieferung, ob die Stückzahl der gelieferten Zeitungen korrekt ist und ob die richtigen Pakete bei Ihnen angekommen sind. Vor der ersten Verteilung empfiehlt es sich, das Gebiet mit dem vorherigen Zusteller abzulaufen. So lernt man sein Verteilgebiet und dessen Besonderheiten kennen und erfährt wichtige Tipps und Tricks, die die Zustellung erleichtern.

Wie erfahre ich von Reklamationen in meinem Verteilgebiet?

Aktuelle Reklamationen finden Sie auf der Rückseite Ihres Deckblattes. Bitte beachten Sie deshalb die Informationen dort immer aufmerksam!

Wie verhalte ich mich bei unberechtigten Reklamationen?

Bitte informieren Sie Ihren Gebietsleiter.

Was ist ein Werbeverbot?

„Bitte keine Werbung einwerfen“ bedeutet, hier darf keine reine Werbung, wohl aber Zeitungen und somit auch die Nachrichtenblätter eingeworfen werden. Die Werbung, welche sich bei der Anlieferung bereits im Nachrichtenblatt oder in den Ausgaben der Mittelbadischen Presse befindet, ist Bestandteil des Produkts und muss nicht herausgenommen werden.